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FAQ's - hier werden alle Unklarheiten beseitigt

Wie und wann wird die S&F-Lagerbox bestellt?
Sie wohnen im Umkreis von ca. 50 Kilometern von unserem Lagerstandort Offenbach entfernt? Dann können Sie während unserer Betriebszeiten innerhalb von ca. 2 Stunden einen Anhänger mit S&F-Lagerbox vor Ihrer Haustür abgestellt bekommen. Bei rechtzeitiger Reservierung (2–3 Werktage vorher) bekommen Sie die S&F-Lagerbox zu der von Ihnen gewünschten Zeit abgestellt.

Wann wird der Mietvertrag unterzeichnet?
Bei Lieferung der S&F-Lagerbox muss eine Ansprechperson für unseren Fahrer verfügbar sein, um den Mietvertrag zu unterzeichnen. Mit der Vorlage Ihres Ausweises wird ausserdem Ihre Identität geprüft. Der Rechnungsbetrag für den Transport sowie für die ersten 4 Wochen wird bei der Bereitstellung der S&F-Lagerbox fällig. Sollten Sie mehr als eine S&F-Lagerbox benötigen, stellt unser Fahrer bei Abholung der Ersten direkt die Nächste bereit.

Was ist bei Vertragsabschluss zu berücksichtigen?
Sie benötigen Ihren Personalausweis/Reisepass und eine gültige Bankverbindung.

Wie lange ist die Mindestlaufzeit?
Die Mindestmietdauer ist eine Woche. Je nach Laufzeit ergeben sich gegebenenfalls Änderungen der Transportkosten.

Wie funktioniert die Bezahlung?
Sie zahlen bei Abholung bequem per EC-Karte/Kreditkarte oder bar für Kurzfristeinlagerung (bis 4 Wochen) im Voraus. Bei Laufzeiten länger als 4 Wochen erfolgt die Abbuchung monatlich durch storage & fitch GmbH per Einzugsermächtigung. Zuviel gezahlte Beträge werden direkt nach Rücklieferung an Sie zurück überwiesen.

Wie kann der Vertrag gekündigt werden?
Ihr Vertrag ist jederzeit kündbar! Mit Vertragsabschluss verpflichten Sie sich, die AGB’s der storage & fitch GmbH anzuerkennen. Eine Kündigung muss schriftlich auf dem Postweg, per Mail oder Fax erfolgen.

Wo werden die S&F-Lagerboxen gelagert?
Wir lagern Ihre S&F-Lagerbox in unserer modernen und alarmgesicherten Lagerhalle in Offenbach ein. Die Halle ist trocken und im Winter beheizt; durch die Nutzung von Holz als Baumaterial für die S&F-Lagerboxen entsteht keinerlei Kondenswasser.

Ist der Inhalt versichert?
Sind Sie ein nicht gewerblicher Kunde und haben Sie eine Hausratversicherung abgeschlossen sind Ihre eingelagerten Dinge in der Regel über Ihre Hausratversicherung für bis zu 3 Monate versichert (Außenversicherung). Für gewerbliche Kunden und für längere Zeiträume als 3 Monate vermitteln wir die Versicherung gegen eine Prämie von jeweils 1,25 € für 4 Wochen pro Tausend Euro Versicherungswert.

Wie wird die S&F-Lagerbox verschlossen?
Mit Ihrem persönlichen Vorhängeschloss, dass Sie entweder schon besitzen oder bei uns erwerben können. Gerne können Sie auch eine Plombe anbringen.

Wie funktioniert der Zugang zur S&F-Lagerbox in der Lagerhalle?
Sie rufen einfach an und verabreden einen Termin mit uns, je früher desto besser. Selbstverständlich tun wir unser Möglichstes um auch sehr kurzfristige Wünsche zu erfüllen!

Wer hat Zugang zur S&F-Lagerbox?
Die S&F-Lagerboxen sind durch Sie verschlossen und sind für niemanden, auch nicht für unser Personal oder andere Personen zugänglich!

Wo wird die S&F-Lagerbox gelagert?
Wir bringen Ihnen die S&F-Lagerbox an den gewünschten Ort. Wichtig ist, dass die Zufahrt für einen Lieferwagen mit Anhänger geeignet ist und dass Sie, falls Sie über keine eigene Stellfläche verfügen, eine entsprechende Fläche reserviert oder mit Ihrem Fahrzeug blockiert haben – ähnlich wie bei einem Umzug. Beachten Sie, dass wir etwas Rangierabstand benötigen und eine Parkfläche von ca. 5 Meter für unseren Anhänger.

Wie wird die S&F-Lagerbox am besten gepackt?
Nutzen Sie das Volumen Ihrer Kartons und packen diese dabei dennoch nicht zu schwer. Mischen Sie Schweres und Leichtes in einem Karton. Dann stauen Sie die schwersten Kartons am Besten ganz unten in der S&F-Lagerbox. Sperriges legen Sie obenauf. Für die Ladungssicherung halten Sie eigene Decken oder Verpackungsmaterial vor. Falls Sie es vergessen haben – kein Problem. Auch das ist bei uns gegen Leihgebühr zu haben oder kann käuflich erworben werden.

Was ist, wenn eine bestellte S&F-Lagerbox nicht ausreicht?
Besprechen Sie Ihr Vorhaben vorab mit einem unserer Mitarbeiter. Es geht mehr in eine S&F-Lagerbox als Sie sich vorstellen. Falls es dennoch nicht reicht bringen wir mit der Abholung der vollen S&F-Lagerbox gleich die Zweite S&F-Lagerbox mit.

Was kann gelagert werden?
Prinzipiell sind alle Dinge, die man unter den Überbegriff trockenes Stückgut zusammenfassen kann, lagerfähig. Bitte beachten Sie, dass einige Dinge nicht eingelagert werden dürfen. Mit Vertragsabschluss verpflichten Sie sich, nicht gegen diese Vorgaben zu verstoßen.

Was darf NICHT eingelagert werden?
Dinge, die Umweltschäden verursachen oder andere Gefahren hervorrufen können; Feuer- oder explosionsgefährliche, strahlende, zur Selbstzündung neigende, giftige, ätzende Stoffe; Überreichende Substanzen; Drogen und Suchtstoffe; Abfallstoffe und Sondermüll; Verderbliche Güter wie Lebensmittel, die verfaulen und Ungeziefer anziehen können, Lebewesen, egal welcher Art und Gattung; Wertsachen wie Bargeld, hochwertiger Schmuck wie Juwelen oder weitere Wertgegenstände wie Pelze etc. Lesen Sie dazu auch bitte unsere AGB’s.

Was ist bezüglich der Lieferung der S&F-Lagerbox zu beachten?
Ihre S&F-Lagerbox wird zur Beladung an der gewünschten Adresse in unserem speziellen Transportanhänger bereitgestellt; am besten Sie blockieren hierfür rechtzeitig für kurze Wege einen PKW-Stellplatz, da unser Anhänger auf jeden PKW-Stellplatz passt (Parkgebühren können wir leider nicht übernehmen).

Können die Sachen auch direkt zur Lagerhalle gebracht werden?
Klar! Damit sparen Sie sich die Kosten für 2 Rundläufe – S&F-Lagerbox abholen und wieder bringen. Einfach Termin vereinbaren.

Welche Vorkehrungen müssen für die Rücklieferung getroffen werden?
Sie vereinbaren telefonisch oder per Mail einen Termin mit uns. Wir liefern die S&F-Lagerbox an die gewünschte Adresse auf den von Ihnen reservierten Parkplatz und Sie laden innerhalb einer Stunde aus. Der Empfänger muss anwesend sein und sich per Personalausweis / Reisepass identifizieren. Wird ein vereinbarter Rückliefertermin von Ihnen nicht eingehalten müssen wir leider eine Lieferpauschale von 39.-€ für die vergebliche Anfahrt berechnen.